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Kontoauszug als Bescheid

Bachelor- und Masterstudiengänge (Haupt- und Nebenfach) sowie modularisiertes Lehramt:
Der Kontoauszug gem. § 12 Satz 2 (Lehramt: § 10 Satz 2) der PStO ist vom 01.-12.04.2024 freigeschaltet.
In diesem Zeitraum steht der Kontoauszug mit nur den bestandenen Prüfungsleistungen sowie der Kontoauszug in englischer Sprache nicht zur Verfügung!
Neu eingegebene oder geänderte Noten werden erst nach Ende des Bescheide-Zeitraums wieder angezeigt.
Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen zur Mitwirkungspflicht in der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung.


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