ISC
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Nachteilsausgleich

  • Schwerbehinderten kann gemäß der Prüfungsordnung ein Nachteilsausgleich, zum Beispiel in Form einer Schreibzeitverlängerung, gewährt werden.
  • Bitte beachten Sie bitte auch die Informationen der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
  • Betroffene kommen bitte zur Beratung in die Sprechstunde.
  • Dem schriftlich zu stellenden Antrag auf Nachteilsausgleich ist ein entsprechender Nachweis, z.B. in Form des Schwerbehindertenausweis, beizulegen.
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet in Abhängigkeit der Art der Behinderung über den Antrag und teilt dies schriftlich mit.
  • Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens zum Anmeldeschluss für die Klausuren beim ISC einzureichen. Es ist jedes Semester aufs Neue spätestens bis zu diesem Tag anzuzeigen, für welche Klausuren der Nachteilsausgleich in Anspruch genommen wird. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Gewährung bzw. Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs.
  • Studierende der expliziten Nebenfächer Betriebswirtschaftslehre (30 ECTS-Punkte) bzw. Volkswirtschaftslehre (30 ECTS-Punkte) bzw. Wirtschaftswissenschaften (60 ECTS-Punkte) müssen für das Nebenfach einen eigenen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen! Bitte beachten Sie die Fristen!
  • Studierende mit integriertem Nebenfach (z.B. Wirtschaftsmathematik, Buchwissenschaften) beantragen den Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt ihres Hauptfaches. Eine Kopie der Bestätigung ist bis spätestens zum Ende des Klausurenanmeldezeitraumes mit einer Auflistung der zu schreibenden Klausuren beim ISC einzureichen.

 

 


Servicebereich