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Taschenrechner

In Anlehnung an die Richtlinien des KMS zu im Abitur in Bayern zugelassenen Taschenrechnern gelten die folgenden Regelungen:
  • Zugelassene Taschenrechner in Klausuren sind netzunabhängige elektronische, nicht programmierbare Taschenrechner (Schultaschenrechner).
  • Ein Taschenrechner wird dabei als programmierbar betrachtet, wenn zusätzliche, nicht zum ursprünglichen Funktionsumfang gehörige Funktionen, Routinen oder Texte dauerhaft aufgespielt oder eingegeben werden können.
  • Nicht zugelassen in Klausuren sind darüber hinaus graphikfähige Taschenrechner (GTR) oder Taschenrechner mit typischen Funktionalitäten eines Computer-Algebra-Systems (CAS).

 

 


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