Taschenrechner
In Anlehnung an die Richtlinien des KMS zu im Abitur in Bayern zugelassenen Taschenrechnern gelten die folgenden Regelungen:
- Zugelassene Taschenrechner in Klausuren sind netzunabhängige elektronische, nicht programmierbare Taschenrechner (Schultaschenrechner).
- Ein Taschenrechner wird dabei als programmierbar betrachtet, wenn zusätzliche, nicht zum ursprünglichen Funktionsumfang gehörige Funktionen, Routinen oder Texte dauerhaft aufgespielt oder eingegeben werden können.
- Nicht zugelassen in Klausuren sind darüber hinaus graphikfähige Taschenrechner (GTR) oder Taschenrechner mit typischen Funktionalitäten eines Computer-Algebra-Systems (CAS).