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Abgabe der Abschlussarbeit BWL/Wipäd

  • Zur fristgerechten Abgabe reicht es weiterhin aus, Abschlussarbeiten in elektronischer Form bis 12 Uhr mittags am Abgabetag über das Webformular auf der ISC-Homepage hochzuladen. Dadurch gilt die Abschlussarbeit als offiziell beim ISC eingereicht. Als Abgabetag gilt das auf dem Anmeldebogen angegebene Abgabedatum. Druckfassungen müssen bis auf weiteres nicht ein- bzw. nachgereicht werden. https://www.isc.uni-muenchen.de/pruef_org/index.html
  • Die elektronische Fassung der Abschlussarbeit kann bis zu einer Dateigröße von 11 MB über das Webformular hochgeladen werden. Bei erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine automatische E-Mail zur Bestätigung zurück.
  • Bei Dateigrößen >11 MB wenden Sie sich vor dem Abgabetag bitte an das ISC.
  • Bitte übersehen Sie nicht, dass die Abschlussarbeit eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung enthalten muss. Die ehrenwörtliche Erklärung wird grundsätzlich in Deutsch formuliert, auch wenn die Arbeit in Englisch verfasst wird.
    Mustervorlage für die ehrenwörtliche Erklärung (PDF 63 KB)
  • Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Wiederholung der Abschlussarbeit:
    • Eine nicht bestandene Abschlussarbeit (bei nicht fristgerechter Abgabe oder Bewertung mit der Note 5,0) kann gemäß Prüfungs- und Studienordnung grundsätzlich einmal zum nächsten regulären Termin wiederholt werden.
    • Wenn der Abgabetag Ihrer Abschlussarbeit in Ihrem 8. Fachsemester (Bachelorarbeit) bzw. 6. Fachsemester (Masterarbeit) liegt, gilt diese Arbeit gemäß der Prüfungs- und Studienordnung als der Zweitversuch und Sie haben in diesem Fall keine Wiederholungsmöglichkeit mehr.
  • Prüfungsunfähigkeit: Bitte beachten Sie folgende Hinweise bezüglich der Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Abschlussarbeiten:
    • Bei nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit kann die Bearbeitungsfrist einer Abschlussarbeit (Bachelorarbeit oder Masterarbeit) maximal um die Hälfte der normalen Bearbeitungszeit (bei Bachelorarbeiten um 4 Wochen, bei Masterarbeiten um 11 Wochen) verlängert werden.
    • Das heißt: Benötigen Studierende wegen Prüfungsunfähigkeit eine Fristverlängerung der Bearbeitungszeit, die mehr als die Hälfte der regulären Bearbeitungszeit dauert, müssen sie vom Thema zurücktreten und ein neues Thema bearbeiten.
    • Der Prüfungsausschuss kann zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen. Dies wird insbesondere bei wiederholter Prüfungsunfähigkeit praktiziert
    • Diese Regelung basiert auf § 32 „Nachteilsausgleich“ der geltenden Prüfungs- und Studienordnungen, wonach die Prüfungsdauer bis zur Hälfte der normalen Prüfungsdauer verlängert werden kann.
    • Nähere Informationen erhalten Sie am ISC.

      Wichtige Hinweise zur Verlängerung von Bachelorarbeiten im Krankheitsfall (PDF 115 KB)

 

Beachten Sie auch die fach- und abschlussspezifischen Hinweise zu den Abschlussarbeiten auf der Homepage des ISC:


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