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Bachelor/Master/Nebenfach VWL: Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Fristen

(Bachelor Haupt- und Nebenfach) / (Master Haupt- und Nebenfach):

  • Die Anrechnung von Leistungen, die vor Immatrikulation in den Bachelor- bzw. Masterstudiengang VWL bzw. ein entsprechendes Nebenfach an der LMU erbracht wurden (z.B. bei Hochschul- oder Studiengangswechsel), muss im 1. Semester des Bachelor- bzw. Masterstudienganges VWL bzw. des Nebenfaches beantragt werden.
  • Die Anrechnung von Leistungen, die nach Immatrikulation in den Bachelor- bzw. Masterstudiengang VWL bzw. ein entsprechendes Nebenfach an der LMU erbracht wurden (z.B. bei Auslandstudium oder Doppelstudium), muss bis spätestens Ende des 1. Semesters nach Erwerb der ECTS-Punkte beantragt werden.
    Bei einem Auslandstudium von einem ganzen Jahr, muss die Anrechnung von Leistungen spätestens Ende des 1. Semesters nach Rückkehr an die LMU beantragt werden.

Vorabanfragen zur Leistungsanrechnung bei geplantem Auslandsstudium

  • Die mögliche Anrechnung von in einem Auslandsstudium geplanten Kursen kann vorab geprüft werden.
  • Bitte senden Sie dem Economics Exchange Office eine Kursliste mit den Kursgliederungen/Syllabi. Bitte geben Sie bei den einzelnen Kursen auch an, in welchem Modul der Kurs angerechnet werden soll.
  • Aus Kapazitätsgründen können bei einem Auslandssemester max. 6 Kurse bzw. bei einem ganzen Studienjahr im Ausland max. 12 Kurse vorab auf die mögliche Anrechnung hin geprüft werden.
  • Aufgrund der Kapazitätsbeschränkung auf max. 6 Kurse pro Auslandssemester wird empfohlen, die Vorabanfrage zur möglichen Anrechnung erst nach Erhalt eines Studienplatzes zu stellen. Ebenso sollte das endgültige Kursangebot der jeweiligen Uni feststehen. Kurslisten mehrerer Universitäten können vorab leider nicht auf die mögliche Anrechnung hin geprüft werden.
  • Bitte beachten Sie bei Ihrer Kursauswahl auch, dass an einigen Universitäten Austauschstudierende nur bestimmte Kurse wählen dürfen. Es kann dabei auch besondere Zulassungsvorausstzungen für Kurse geben. Sie sollten daher unbedingt vorab mit der Gastuni abklären, aus welchem Kursangebot Sie wählen dürfen.
  • Eine Beratung durch das Economics Exchange Office zur Leistungsanrechnung und Integration des Auslandssemesters/-jahrs in den individuellen Studienplan wird dringend empfohlen.

ERASMUS+ Learning Agreement

  • Wenn Ihr Auslandsstudium über ERASMUS+ gefördert wird, tragen Sie die bitte die im Rahmen Ihrer Vorabanfrage abgeklärten Kurse in das Learning Agreement ein (in Table B tragen Sie die Kurse bitte in der Form "Originalkursbezeichnung an der Gastuni -> gewünschtes Modul an der LMU" ein), lassen dieses von Ihrer Gastuni unterzeichnen und schicken es uns anschließend in elektronischer Form als Scan zu. Im Zweifel nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Economics Exchange Office.
  • Bitte beachten Sie, dass das Learning Agreement nur unterschrieben werden kann, wenn die mögliche Anrechnung aller eingetragenen Kurse im Rahmen einer Vorabanfrage geprüft wurde.
  • Sollten sich im Verlauf Ihres Auslandsstudiums Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Learning Agreement ergeben, tragen Sie diese bitte in die dafür vorgesehenen Teile des Learning Agreements ein und lassen dies wieder von den zuständigen Stellen unterzeichnen. Bei neuen/zusätzlichen Kursen werden dazu wieder aussagekräftige Informationen (z.B. Syllabus, Modulhandbuch) benötigt.
    Bitte beachten Sie, dass Änderungen im Kursangebot (z.B. wegfallende Kurse, Terminverschiebungen) kurz von der Gastuni bestätigt werden müssen.
  • Wichtig: Bei ERASMUS+ können nur die Kurse angerechnet werden, die auch im Learning Agreement enthalten sind. Die Anrechnung abweichender Kurse ist nicht möglich!
  • Die Leistungsanrechnung beantragen Sie dann nach Ihrer Rückkehr an die LMU wie im Punkt Anrechnung von extern erbrachten Leistungen beschrieben.
  • Der Teil III des Learning Agreements wird im Bachelorstudiengang VWL sowie im Masterstudiengang Economics in Absprache mit dem Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) nicht benötigt. Als Nachweis der erfolgten Leistungsanrechnung reicht dem RIA ein selbst ausgedruckter Notenspiegel mit den angerechneten Leistungen aus.

LMU-interne Leistungsanrechnung

  • Um die Anrechnung von Studienleistungen, die Sie im Rahmen eines Doppelstudiums an der LMU erbracht haben oder die Sie sich nach einem Studiengangwechsel anrechnen lassen möchten, zu beantragen, reichen Sie bitte einfach das ausgefüllte Formular für die interne Leistungsanrechnung (PDF 113 KB) bei uns am ISC (Geschäftsbereich VWL) ein. Es reicht aus, den Antrag in elektronischer Form zu schicken (wichtig: Unterschrift nicht vergessen).
  • Bei Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht an der Volkswirtschaftlichen Fakultät oder der Fakultät für Betriebswirtschaft der LMU erbracht wurden, reichen Sie bitte auch einen Leistungsnachweis (Notenspiegel) ein.
  • Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen zur Leistungsanrechnung.

Anrechnung von extern erbrachten Leistungen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Bitte elektronisch ausfüllen
  2. Semester in der Form "WS 20xx/20yy" oder "SoSe 20xx" angeben
  3. Dozent/Prüfer mit höchstem akademischen Grad angeben
  4. beabsichtige Modulzuordnung angeben
  5. Antrag ausdrucken und unterschreiben
  • Leistungsnachweise/Transcript of Records
  • Syllabus / Gliederungsübersicht und Literaturliste zur erbrachten Leistungen etc. (Wichtig: Unterlagen werden nur in Deutsch oder Englisch angenommen. Bei anderen Sprachen reichen Sie  bitte eine Übersetzung mit ein. Bitte Unterlagen nur in Kopie einreichen! Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet!).
    Wurde die mögliche Anrechnung der absolvierten Veranstaltungen bereits im Rahmen einer Vorabanfrage geprüft, müssen die Syllabi / Gliederungsübersichten nicht erneut eingereicht werden. 
  • Benötigen Sie einen Semesteranrechnungsbescheid zur Bewerbung für einen Studienplatz, geben Sie dies bitte auf dem Antragsformular entsprechend an.
  • Wichtig: Bei ERAMSUS+ können nur die Kurse angerechnet werden, die auch im Learning Agreement enthalten sind. Die Anrechnung abweichender Kurse ist nicht möglich!
  • Der Teil III des Learning Agreements wird im Bachelorstudiengang VWL sowie im Masterstudiengang Economics in Absprache mit dem Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) nicht benötigt. Als Nachweis der erfolgten Leistungsanrechnung reicht dem RIA ein selbst ausgedruckter Notenspiegel mit den angerechneten Leistungen aus.

Wichtig: Das Anrechnungsverfahren läuft für sämtliche anzurechnenden Leistungen bei Doppelstudium oder Hochschulwechsel über das ISC (isc@econ.lmu.de) bzw. bei Auslandsstudium über das Economics Exchange Office. Es reicht aus, die Unterlagen in elektronischer Form zu schicken (wichtig: Unterschrift auf dem Antrag nicht vergessen). Es ist nicht erforderlich, direkt mit einzelnen Lehrstühlen oder Fakultäten Kontakt aufzunehmen!

Das am 02.03.2016 in Kraft getretene novellierte Hochschulstatistikgesetz verpflichtet alle staatlichen Hochschulen, u.a. differenzierte Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten von ihren Studierenden zu erheben und anonymisiert an die statistischen Landes-/Bundesämter weiterzuleiten.

Im Rahmen der Mitwirkung sind die Studierenden verpflichtet, alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Auslandsstudium, Praktikum, sonstiges) zu erfassen. Dazu steht in LSF die Funktion "Auslandsaufenthalte" zur Verfügung.

Anträgen auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester legen Sie bitte unbedingt eine Bestätigung zum erfassten Auslandsaufenthalt bei (kann in LSF in der Funktion "Auslandsaufenthalte" als PDF abgerufen werden). 


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