Nichtbestehen der Masterprüfung
- Die Regelstudienzeit beträgt 4 Fachsemester.
- Die Masterprüfung gilt als erstmals abgelegt und nicht bestanden, wenn die Regelstudienzeit aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als ein Semester überschritten wird, und
- als endgültig nicht bestanden, wenn die Regelstudienzeit aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als zwei Semester überschritten wird.
- Hinweise zur Fristverlängerung
- Die Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Modulprüfung oder eine Modulteilprüfung eines der vorgesehenen Pflichtmodule oder erforderlichen Wahlpflichtmodule abgelegt, aber nicht bestanden wurde und keine Wiederholungsmöglichkeit mehr besteht.