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Krankheit

1. Prüfungsunfähigkeit

1.1 Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP)

Studierende, die wegen Erkrankung nicht zur GOP antreten können oder die GOP krankheitsbedingt abbrechen, müssen unverzüglich, d.h. spätestens am Prüfungstag, den Hausarzt/Facharzt aufsuchen und ihre Prüfungsunfähigkeit und deren Dauer bestätigen lassen.Bei einem stationären Aufenthalt genügt eine entsprechende Bestätigung der Klinik.

Bitte beachten Sie unsere Formularvorlage mit den Hinweisen zu den Anforderungen an ärztliche Atteste (PDF 728 KB). Dieses ausgefüllte Formular sowie ein entsprechend frei formulierter schriftlicher Antrag auf Fristverlängerung sind unverzüglich beim ISC, Ludwigstraße 28, VG, Zimmer 023 (BWL, Wirtschaftspädagogik) bzw. Zimmer 020 (VWL) einzureichen.

Prüfungsunfähigkeit muss prinzipiell unverzüglich, d.h. in jedem Fall vor der Notenbekanntgabe geltend und glaubhaft gemacht sowie eine entsprechende Fristverlängerung für die GOP beantragt werden (formloser schriftlicher Antrag, Email genügt der geforderten Schriftform nicht).

1.2 Andere Klausuren

Bei längerer Prüfungsunfähigkeit während einer Klausurenphase kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung.

2. Prüfungsunfähigkeit während der Abschlussarbeit

Studierende, die während der Bearbeitungszeit ihrer Abschlussarbeit erkranken, müssen die Prüfungsunfähigkeit wie unter 1.1 beschrieben nachweisen und können dann eine im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnung mögliche Verlängerung der Bearbeitungsfrist beantragen.

Bitte beachten: Wichtige Hinweise zur Verlängerung von Bachelor- und Masterarbeiten im Krankheitsfall (PDF 115 KB)

Generell gilt:
Bei wiederholter und/oder länger anhaltender Prüfungsunfähigkeit ist grundsätzlich ein klärendes Gespräch mit der Fachstudienberatung obligatorisch.

 

 

 

 


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