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Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Schwangeren wird dringend empfohlen, sich möglichst frühzeitig zur Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Studium am ISC beraten zu lassen.

Hier finden Sie weitere Informationen:

Informationen zur Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeit


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