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Notenermittlung bei Teilleistungen / Nichtantritt zu einer Teilleistung

  • Bei Prüfungsleistungen, die aus mehreren Teilleistungen bestehen (z.B. Klausur und Referat), berechnet sich die Endnote als arithmetisches Mittel der Teilnoten.
  • Die Endnote wird auf zwei Nachkommastellen genau berechnet.
  • Bis 4,00 lautet die Note „bestanden“, größer 4,00 (also ab 4,01) ergibt sich die Endnote 5,0 (nicht bestanden).
  • Eine mit der Note 5,0 bewertete Teilleistung kann somit ausgeglichen werden.
  • Dies gilt jedoch nicht, wenn der/die Studierende zu einer Teilleistung aus selbst zu vertretenden Gründen nicht antritt; in diesem Fall wird die gesamte Prüfungsleistung mit der Note 5,0 bewertet.

 


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