Notenermittlung bei Teilleistungen / Nichtantritt zu einer Teilleistung
- Bei Prüfungsleistungen, die aus mehreren Teilleistungen bestehen (z.B. Klausur und Referat), berechnet sich die Endnote als arithmetisches Mittel der Teilnoten.
- Die Endnote wird auf zwei Nachkommastellen genau berechnet.
- Bis 4,00 lautet die Note „bestanden“, größer 4,00 (also ab 4,01) ergibt sich die Endnote 5,0 (nicht bestanden).
- Eine mit der Note 5,0 bewertete Teilleistung kann somit ausgeglichen werden.
- Dies gilt jedoch nicht, wenn der/die Studierende zu einer Teilleistung aus selbst zu vertretenden Gründen nicht antritt; in diesem Fall wird die gesamte Prüfungsleistung mit der Note 5,0 bewertet.