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Semesterbeiträge

Letzte Prüfungsleistung - Immatrikulation – Rückerstattung Semesterbeiträge

Sie müssen bis zum Erbringen der letzten Prüfungsleistung (z.B. Abgabe Diplom-, Bachelor-, Master- oder Seminararbeit oder Klausur oder andere Prüfungsleistung) immatrikuliert sein.

Bitte beachten Sie dabei folgende Regelung der Studentenkanzlei: Für ein Semester, in dem noch Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden, ist die Rückerstattung von Semesterbeiträgen nicht möglich.
Diese Regelung gilt auch, wenn das Semester nur um wenige Tage "angebrochen" wurde (z.B. bei Abgabe der Bachelorarbeit kurz nach Semesterbeginn)!

Das WS läuft immer vom 01.10. - 31.03., das SoSe immer vom 01.04. - 30.09.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Studentenkanzlei.

 


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