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Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO: Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verwendung von Kontaktformularen

In unserem Webauftritt setzen wir Kontaktformulare ein, um die zur Bearbeitung einer elektronisch gestellten Anfrage erforderlichen Angaben in strukturierter Form zu erhalten. Ihre Daten sind erforderlich und werden erhoben, um Ihre Anfragen bezogen auf Ihren Studiengang und die entsprechende Prüfungs- und Studienordnung beantworten zu können.

Nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist. Diese Aufgaben sind Prüfungsverwaltung und Studierendenberatung.

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weiter gegeben. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der LMU so lange gespeichert, wie dies zur. der Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist. In der Regel bedeutet das, dass wir Ihre persönlichen Daten gemäß den Regelungen der jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung löschen bzw. anonymisieren. Bestehende Aufbewahrungspflichten und -fristen werden beachtet.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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