Beurlaubung
- Beurlaubung wegen Praktikum im In- und Ausland
Die Studentenkanzlei beurlaubt Sie innerhalb der Regelstudienzeit einmalig (d.h. für EIN Fachsemester) im Rahmen von freiwilligen Praktika nur dann, wenn Sie eine entsprechende Befürwortung zur Beurlaubung vorlegen. Sie benötigen hierfür folgende Unterlagen:
- Praktikumsvertrag;
- konkrete Tätigkeitsbeschreibung.
Die Befürwortung können Sie nach Vorlage der entsprechenden Dokumente in der Studienfachberatung zu den angegebenen Sprechzeiten erhalten.
Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen zur Erstellung einer Befürwortung sowie die weiteren expliziten Hinweise unter Praktikum.
- Beurlaubung wegen Auslandsstudium
Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie bitte persönlich in der Studentenkanzlei. Beratung zum Auslandsstudium: Frau Dr. Stenke, IRC
- Mutterschutz / Elternzeit
Die Beurlaubung wegen Mutterschutz / Elternzeit erfolgt in der Studentenkanzlei.
- Krankheit
Falls Sie sich wegen Krankheit beurlauben lassen müssen, dürfen Sie in dem Beurlaubungssemester keine Leistungen erbringen. Die Beurlaubung erfolgt in der Studentenkanzlei.
Während eines Urlaubssemesters dürfen nicht bestandene Leistungen wiederholt werden. (Dies gilt nicht bei einer Beurlaubung wegen Krankheit, da diese mit Prüfungsunfähigkeit gleichzusetzen ist.)