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Anrechnungen

Falls die anzurechnende Leistung vor der Immatrikulation in den BWL BSc (z.B. bei Hochschulwechsel) erbracht wurde, ist der Antrag auf Anrechnung bis zum Ende des 1. Semesters nach Einschreibung in den BWL BSc zu stellen.

Falls die anzurechnende Leistung nach der Immatrikulation in den BWL BSc (z.B. bei Auslandsstudium oder Doppelstudium) erbracht wurde, ist der Antrag auf Anrechnung bis zum Ende des Folgesemesters nach Erwerb der ECTS-Punkte zu stellen.

Bitte beachten Sie unter Formulare das Merkblatt sowie unser Antragsformular zu Anrechnungen.
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, reichen Sie bitte am ISC-Sekretariat fristgerecht folgende Unterlagen ein (bitte alles digital als PDF an anrechnungen@som.lmu.de ):

  1. das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular: bitte spezifizieren Sie hier stets das genaue Modul, welches auf Anrechnung geprüft werden soll! Nutzen Sie hierzu bitte die Informationen aus dem aktuellen Wegweiser zum Studiengang.
  2. zu allen Prüfungsleistungen, deren Anrechnung beantragt wird, sind dem Antrag die entsprechenden detaillierten Inhaltsangaben/ LV-Gliederungen beizulegen. Diese Unterlagen können ggf. zusätzlich mit Angaben aus dem Modulhandbuch ergänzt werden. (Das Modulhandbuch allein ersetzt nicht die detallierten Angaben zur LV!) *
  3. die Leistungsnachweise über die anzurechnenden Prüfungsleistungen (bestätigte Leistungskontoauszüge/ ToR).

(*Punkt 2. entfällt bei Anrechnungen im Rahmen eines Doppelstudiums an der Fakultät für Betriebswirtschaft)

Bitte beachten Sie:
Die Anrechung von Modulen ist bindend; eine spätere "Rücknahme der Anrechnung" ist nicht möglich! Die Regelungen zur Notenverbesserung finden auch bei angerechneten Modulen entsprechend Geltung.