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Auslandsstudienberatung

Informationen der Volkswirtschaftlichen Fakultät zum Studium im Ausland.

Das am 02.03.2016 in Kraft getretene novellierte Hochschulstatistikgesetz verpflichtet alle staatlichen Hochschulen, u.a. differenzierte Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten von ihren Studierenden zu erheben und anonymisiert an die statistischen Landes-/Bundesämter weiterzuleiten.


Im Rahmen der Mitwirkung sind die Studierenden verpflichtet, alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Auslandsstudium, Praktikum, sonstiges) zu erfassen.
Dazu steht in LSF die Funktion "Auslandsaufenthalte" zur Verfügung.

Anträgen auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester legen Sie bitte unbedingt eine Bestätigung zum erfassten Auslandsaufenthalt bei (kann in LSF in der Funktion "Auslandsaufenthalte" als PDF abgerufen werden).


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