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Wiederholung von Prüfungsleistungen

Bestandene Prüfungen:

Eine erstmals innerhalb der Regelstudienzeit angetretene und im ersten Versuch bestandene Prüfung (Abschlussarbeit ausgenommen) kann im Rahmen des freien Prüfungsversuches zur Notenverbesserung einmal und spätestens im nächsten regulären Termin wiederholt werden. Ein regulärer Termin entspricht dabei dem Angebotsturnus einer abstrakten Lehrveranstaltung in der Prüfungs- und Studienordnung (Anlage 2).

Nicht bestandene Prüfungen:

Nicht bestandene Prüfungen können mit Ausnahme der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sowie der Abschlussarbeit innerhalb der Fristen "beliebig oft" wiederholt werden. D.h. Prüfungsleistungen können im Bachelorstudiengang VWL maximal bis zum Ende des achten Fachsemesters, im Masterstudiengang Economics maximal bis zum Ende des sechsten Fachsemesters und im Nebenfach bis zum Ende des achten Fachsemesters des Hauptfaches wiederholt werden.


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