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Masterarbeit

Zulassungsvoraussetzung

  • Einschreibung in den Elitestudiengang Master in Quantitative Economics (2017)

Anmeldung und Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit

  • Betreuung und Thema der Masterarbeit werden direkt mit den Lehrstühlen abgestimmt.
  • Der Bearbeitungszeitraum kann in Abstimmung mit dem betreuenden Lehrstuhl frei gewählt werden.
  • Der Beginn des Bearbeitungszeitraumes für die Abschlussarbeit kann in Abstimmung mit dem betreuenden Lehrstuhl frei vereinbart werden.
    Dabei soll der Bearbeitungszeitraum so gewählt werden, dass die Bewertung der Arbeit bis spätestens zwei Wochen vor Semesterende abgeschlossen werden kann und die Note vorliegt.
    Dies ist bereits vor Beginn der Abschlussarbeit unbedingt mit dem betreuenden Lehrstuhl abzuklären. Wer aus eigener Entscheidung einen Zeitraum wählt, bei dem das Ende der Bearbeitungszeit kurz vor oder unmittelbar am Semesterende liegt, hat keinen Anspruch auf eine beschleunigte Korrektur der Arbeit.
  • Am Lehrstuhl werden dann bei der endgültigen Anmeldung der Masterarbeit die erforderlichen Angaben zu Thema, Bearbeitungszeit etc. in ein Formblatt eingetragen und an das ISC gemeldet. Das Formblatt liegt an den Lehrstühlen vor.
  • Die Bearbeitungsfrist von 22 Wochen beginnt erst mit dem eingetragenen Tag der Themenvergabe.
  • Muster für das Titelblatt (PDF 30 KB) einer Masterarbeit
  • Muster (PDF 62 KB) für die der Masterarbeit beizufügende Erklärung

Themenvergabe

  • Die endgültige Themenvergabe erfolgt durch den Professor.
  • Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurück gegeben werden.

Fristen bei der Bearbeitung einer Masterarbeit

  • Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit ist ab dem offiziellen Zeitpunkt der Themenvergabe durch den Lehrstuhl auf 22 Wochen befristet.
  • Bei Vorliegen nicht selbst zu vertretender Gründe, z.B. Krankheit, kann auf schriftlich zu stellenden Antrag die Bearbeitungszeit verlängert werden.
  • Diese Gründe müssen nachgewiesen werden, z.B. durch ein ärztliches Attest - siehe Prüfungsunfähigkeit.
  • Wichtige Hinweise zur Verlängerung von Masterarbeiten im Krankheitsfall (PDF 138 KB)

Umfang einer Masterarbeit

  • Eine Masterarbeit hat einen Umfang von 60.000 - 120.000 Zeichen (incl. Leerzeichen, aber ohne Gliederung, Quellen, Fußnoten und ggf. Anhang).

Abgabe der Masterarbeit

  • Abgabe: Montag - Freitag, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Auch nach Öffnung der LMU-Gebäude reicht es zur fristgerechten Abgabe (Mo-Fr, 10:00-12:00) weiterhin aus, Abschlussarbeiten in elektronischer Form an das ISC zu schicken. Druckfassungen müssen bis auf weiteres nicht ein- bzw. nachgereicht werden. https://www.isc.uni-muenchen.de/pruef_org/index.html
  • Die elektronische Fassung der Abschlussarbeit kann bis zu einer Dateigröße von 11 MB über das Webformular hochgeladen werden.
  • Bei Dateigrößen >11 MB wenden Sie sich bitte vor dem Abgabetag an der ISC.

Nichtbestehen/Wiederholung der Masterarbeit

  • Die Masterarbeit gilt als mit der Note "nicht ausreichend" bewertet, wenn diese nicht fristgerecht eingereicht wird.
  • Wenn die Masterarbeit als mit "nicht ausreichend" bewertet gilt oder wenn diese mit "nicht ausreichend" vom Professor bewertet wird, kann sie gemäß PStO einmal im nächstmöglichen Termin wiederholt werden.

 


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