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Nichtbestehen der Masterprüfung

  • Die Regelstudienzeit beträgt 4 Fachsemester.
  1. Die Masterprüfung gilt als erstmals abgelegt und nicht bestanden, wenn die Regelstudienzeit aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als ein Semester überschritten wird, und
  2. als endgültig nicht bestanden, wenn die Regelstudienzeit aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als zwei Semester überschritten wird.
  • Hinweise zur Fristverlängerung
  • Die Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Modulprüfung oder eine Modulteilprüfung eines der vorgesehenen Pflichtmodule oder erforderlichen Wahlpflichtmodule abgelegt, aber nicht bestanden wurde und keine Wiederholungsmöglichkeit mehr besteht.

 


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