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Anrechnung

Falls die anzurechnende Leistung vor der Immatrikulation in den Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik (z.B. bei Hochschulwechsel) erbracht wurde, ist der Antrag auf Anerkennung bis zum Ende des 1. Semesters nach Einschreibung zu stellen.

Falls die anzurechnende Leistung nach der Immatrikulation (z.B. bei Auslandsstudium) erbracht wurde, ist der Antrag auf Anerkennung bis zum Ende des 1. Semesters nach Erwerb der ECTS-Punkte zu stellen.

Wichtige Hinweise zum Anrechnungsverfahren für Studienort- oder Studiengangswechsler sowie das Antragsformular finden Sie unter Formulare.

Damit Ihre Antrag bearbeitet werden kann, reichen Sie bitte am ISC-Sekretariat (Zi. 023) fristgerecht folgende Unterlagen ein:

  1. das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular: bitte spezifizieren Sie hier stets das genaue Modul, welches auf Anrechnung geprüft werden soll! Nutzen Sie hierzu bitte die Informationen aus dem Wegweiser (PStO 2015) bzw. auch aus dem Studienplan (gilt für die PStO 2008 und 2010)
  2. zu allen Prüfungsleistungen, deren Anrechnung beantragt wird, sind dem Antrag die entsprechenden detaillierten Inhaltsangaben/ LV-Gliederungen beizulegen. Diese Unterlagen können ggf. zusätzlich mit Angaben aus dem Modulhandbuch ergänzt werden. (Das Modulhandbuch allein ersetzt nicht die detallierten Angaben zur LV!) *
  3. die Leistungsnachweise über die anzurechnenden Prüfungsleistungen (Leistungskontoauszüge/ ToR).
(*Punkt 2. entfällt bei Anerkennungen im Rahmen eines Doppelstudiums an der Fakultät für Betriebswirtschaft)

 


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