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Notenverbesserung

  • Was versteht man einem freien Prüfungsversuch (fPV)?
    ein innerhalb der Regelstudienzeit erstmals abgelegter Prüfungsversuch, der nicht bestanden wurde, gilt als nicht abgelegt (= „frei“); relevant, falls Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten begrenzt
  • Kann man eine Note verbessern?
    Eine bestandene Modulprüfung kann einmal zur Notenverbesserung zum nächsten regulären Termin wiederholt werden
  • Sind Module von der Notenverbesserung ausgeschlossen?
    Ja: die Abschlussarbeit
  • Welche Note zählt?
    die bessere Note
  • Wie oft darf man eine Modulnote verbessern?
    ein Mal
  • Welche Prüfung wird gewertet, wenn die Noten gleich sind?
    die später erbrachte
  • Gibt es Fristen, bis wann man eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholen muss/kann?
    zum nächsten regulären Termin
  • Was heißt „nächster regulärer Termin“?
    nächster Termin, in dem die abstrakte Veranstaltung/das abstrakte Modul wieder gelesen/angeboten wird bzw. zu dem die Modulprüfung wieder angeboten wird
  • Wenn zu einem Modul bzw. zu einer abstrakten Lehrveranstaltung mehrere konkrete Lehrveranstaltungen angeboten werden, was ist dann zu beachten?
    Die Note aus der Modulprüfung wird verbessert, d.h. die Note aus der Prüfung zu Veranstaltung 1 kann durch eine bessere Note aus einer der anderen Veranstaltungen (2, 3 oder 4) dieses Moduls im nächsten Termin ersetzt werden kann; dabei ist zu beachten, dass jedes Modul nur einmal belegt werden kann.
  • Wenn ich beurlaubt bin, darf ich dann eine Modulprüfung zur Notenverbesserung schreiben?
    nein, da nur nicht bestandene Leistungen im Urlaubssemester wiederholt werden dürfen
  • Wann macht ein Versuch zur Notenverbesserung Sinn?
    wenn man mal einen Ausrutscher hatte; ansonsten zusätzlicher Workload
  • Wie gehe ich vor, wenn ich die Note aus einer Modulprüfung verbessern möchte?
    Erneute Anmeldung in LSF zum bereits einmal abgelegten Modul bzw. zur bereits einmal abgelegten Prüfung
  • Was passiert, wenn ich die Anmeldung versäume?
    nur mit Anmeldung ist eine Notenverbesserung möglich

Beispiel:
1. Versuch Note 3,7
2. Versuch Note 3,3 => Note 3,3 zählt
2. Versuch Note 3,7 => Note 3,7 zählt
2. Versuch Note 4,0 => Note 3,7 zählt

Beispiel:
1. Versuch nb; Note 5,0 (= fPV)
2. Versuch bestanden Note ≤ 4,0 => Notenverbesserung ein Mal möglich

Beispiel:
1. Versuch nb; Note 5,0 (= fPV)
2. Versuch nb, Note 5,0 => Wiederholbar bis Ende 8. FS

Beispiel:

  • In I & F Note 3,7 in Modulprüfung (Klausur) zu V + Ü im WS will ich die Note verbessern
  • I & F angeboten jedes WS;
  • d.h. Wiederholung muss (spätestens) im nächsten Winter erfolgen
  • Mit erneuter Anmeldung und Teilnahme wird Notenverbesserung für I & F möglich
  • Hinweis: die Modulprüfung zu I & F kann bereits im folgenden Sommersemester zur Notenverbesserung wiederholt werden, da im Sommer immer die Klausur (ohne Veranstaltung) angeboten wird. Wenn man im Sommer wiederholt, dann ist damit die Möglichkeit zur Notenverbesserung ausgeschöpft

Beispiel:

  • im WS: in Deutsch I: Basismodul Neuere Deutsche Literatur in einem Proseminar zu diesem Modul Note 3,7 erreicht
  • will Note in diesem Modul Deutsch I: Basismodul Neuere Deutsche Literatur verbessern => muss im Sommer wiederholen, da das Modul immer WS und SS angeboten wird. Muss sich im Sommer erneut für ein Proseminar aus dem Modul Deutsch I: Basismodul Neuere Deutsche Literatur anmelden
  • Note 2,0 im Sommer zählt für Modul Deutsch I: Basismodul Neuere Deutsche Literatur (zuerst erbrachte Leistung mit der Note 3,7 gilt als nicht abgelegt)

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