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Anerkennung/Anrechnung

Falls die anzuerkennende Leistung vor der Immatrikulation in den Wipäd II M.Sc. (z.B. bei Hochschulwechsel) erbracht wurde, ist der Antrag auf Anerkennung bis zum Ende des 1. Semesters nach Einschreibung in den Wipäd II M.Sc. zu stellen.

Falls die anzuerkennende Leistung nach der Immatrikulation in den Wipäd II M.Sc. (z.B. bei Auslandsstudium) erbracht wurde, ist der Antrag auf Anerkennung bis zum Ende des 1. Semesters nach Erwerb der ECTS-Punkte zu stellen.

Bitte beachten Sie unter Formulare das Merkblatt sowie unser Antragsformular zu Anerkennungen.
Damit Ihre Antrag bearbeitet werden kann, reichen Sie bitte am ISC-Sekretariat (Zi. 023) fristgerecht folgende Unterlagen ein:

  1. das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular: bitte spezifizieren Sie hier stets das genaue Modul, welches auf Anerkennung geprüft werden soll! Nutzen Sie hierzu bitte die Informationen aus dem Wegweiser (PStO 2015) bzw. auch aus dem Studienplan (PStO 2013) und LSF-Portal
  2. zu allen Prüfungsleistungen, deren Anerkennung beantragt wird, sind dem Antrag die entsprechenden detaillierten Inhaltsangaben/ LV-Gliederungen beizulegen. Diese Unterlagen können ggf. zusätzlich mit Angaben aus dem Modulhandbuch ergänzt werden. (Das Modulhandbuch allein ersetzt nicht die detallierten Angaben zur LV!) *
  3. die Leistungsnachweise über die anzuerkennenden Prüfungsleistungen (Leistungskontoauszüge/ ToR).

(*Punkt 2. entfällt bei Anerkennungen im Rahmen eines Doppelstudiums an der Fakultät für Betriebswirtschaft)


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