Wiederholung von Prüfungsleistungen
Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
Nichtbestandene Prüfungsleistungen können innerhalb der Fristen "beliebig oft" wiederholt werden. D.h. Prüfungsleistungen können maximal bis zum Ende des sechsten Fachsemesters wiederholt werden.