Höchststudiendauer
Die Höchststudiendauer beträgt sechs Semester. Wurden innerhalb dieser Frist nicht die erforderlichen 120 ECTS-Punkte erworben, kann die Masterprüfung nicht mehr fortgesetzt werden.
Die Höchststudiendauer beträgt sechs Semester. Wurden innerhalb dieser Frist nicht die erforderlichen 120 ECTS-Punkte erworben, kann die Masterprüfung nicht mehr fortgesetzt werden.