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Plagiate und Täuschungen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Täuschungen und Plagiaten ab dem Wintersemester 2020/2021:

Versucht die oder der Studierende, das Ergebnis einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu eigenem oder fremden Vorteil zu beeinflussen, wird die betreffende Modulprüfung mit "nicht bestanden" bzw. "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.

Weitere Sanktionen bei Täuschungen bzw. Täuschungsversuchen und Plagiaten (durch Beschluss des Prüfungsausschusses festgelegt):

  • Die Täuschung bzw. der Täuschungsversuch bzw. das Plagiat wird im Kontoauszug vermerkt.
  • Der Notenspiegel mit nur bestandenen Leistungen wird gesperrt.
  • Der Notenspiegel auf Englisch wird gesperrt.

Bei schwerer oder wiederholter Täuschung können Studierende gemäß der geltenden Prüfungs- und Studienordnungen auch von der Erbringung einzelner oder aller weiteren Modulteilprüfungen bzw. Modulprüfungen ausgeschlossen werden; im letzteren Fall wird die oder der Studierende gemäß Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 BayHSchG exmatrikuliert.

Hinweise zu Plagiaten (PDF 237 KB)


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