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Praktikum

Freiwillige Praktika (im In- oder Ausland) werden als Beurlaubungsgrund nur dann anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Praktikum überschneidet sich auf jeden Fall zu zwei Drittel (mind. 9 Wochen) mit der Vorlesungszeit;
  • Das Praktikum besitzt einen Bezug zum Studium;
  • Die für den Studiengang geltende Regelstudienzeit ist noch nicht überschritten.

Die Studentenkanzlei beurlaubt Sie nur dann für ein Praktikum, wenn Sie eine entsprechende Befürwortung zur Beurlaubung vorlegen. Sie benötigen hierfür zwingend folgende Unterlagen:

  • Praktikumsvertrag;
  • konkrete Tätigkeitsbeschreibung (Stellenbeschreibung).

Die Befürwortung können Sie nach Vorlage der entsprechenden Dokumente bei Frau Dr. Prielmaier und Frau Dr. Romeo (Fachstudienberatung) erhalten.

Bitte beachten Sie:

  • Befürwortungen für das Sommersemester werden nur bis zum 30.04., für das Wintersemester bis zum 30.10. ausgestellt!
  • Ohne Vorlage einer vom Unternehmen unterzeichneten Tätigkeitsbeschreibung werden keine Befürwortungen ausgestellt!
  • Eine Praktikumsbescheinigung oder -bestätigung ersetzt nicht einen Praktikumsvertrag!
  • In Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten erfolgt das Praktikum in der Regel in Vollzeit (40h/Woche); mindestens jedoch mit einer Wochenarbeitszeit von 30h!
  • Sie können innerhalb Ihres Studiums gemäß oben dargestellten Regeln nur EIN Fachsemester im Rahmen von freiwilligen Praktika beurlaubt werden. 

Bitte beachten Sie unbedingt auch die weiteren Informationen unter Beurlaubung.

 

 

 


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