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Nebenfach

Schwerbehinderte/chronisch kranke Studierende: Nachteilsausgleich

Schwerbehinderten und chronisch kranken Studierenden kann gemäß der Prüfungs- und Studienordnung ein Nachteilsausgleich, zum Beispiel in Form einer Schreibzeitverlängerung, gewährt werden. Nebenfachstudierende beantragen den Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt ihres Hauptfaches. Eine Kopie der Bestätigung ist bis spätestens zum Ende des Klausurenanmeldezeitraumes mit einer Auflistung der zu schreibenden Klausuren beim ISC (VWL Zimmer 020, BWL/LA Zimmer 023) einzureichen


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