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Notenverbesserung

Notenverbesserung (VWL: Studiengänge ab PStO 2013)

Eine bestandene Prüfung (Bachelor- und Masterarbeit ausgenommen) kann zur Notenverbesserung einmal und spätestens im nächsten regulären Termin wiederholt werden. Ein regulärer Termin entspricht dabei dem Angebotsturnus einer abstrakten Lehrveranstaltung in der Prüfungs- und Studienordnung (Anlage 2).

Bitte beachten Sie:

  • Es wird die jeweils bessere Note gewertet, bei Notengleichheit wird die später erbrachte Leistung gewertet.
  • In einem Urlaubssemester ist die Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung nicht möglich.
  • In Veranstaltungen mit begrenzter Platzkapazität (z.B. Schwerpunktseminare) haben Studierende Vorrang, die die jeweilige Veranstaltung bzw. das zugehörige Modul erstmals belegen.
  • Die Wiederholung bestandener Prüfungen zur Notenverbesserung kann sich studienzeitverlängernd auswirken, da sich der Workload für Sie spürbar erhöht!
  • Um eine bestandene Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen, melden Sie sich in LSF spätestens im nächsten regulären Termin erneut zur Prüfung im entsprechenden Modul an. Ein regulärer Termin entspricht dabei dem Angebotsturnus einer abstrakten Lehrveranstaltung in der Prüfungs- und Studienordnung (Anlage 2).
  • In den VWL-Wahlpflichtmodulen im Bachelorstudiengang VWL oder im Masterstudiengang Economics muss der Notenverbesserungsversuch im jeweiligen Modul typischerweise über eine andere konkrete Prüfung erfolgen, als im ersten Versuch.
  • Die VWL-Wahlpflichtmodule umfassen 6 ECTS-Punkte (im Masterstudiengang 6 oder 12 ECTS-Punkte) und sind mit der bestandenen Modulprüfung Prüfung bereits abgeschlossen. Wenn Sie sich zu mehreren Prüfungen in einem Modul anmelden, greifen die Regelungen der Notenverbesserung und Sie verlieren ECTS-Punkte, da durch die Notenverbesserung nur eine Prüfung gewertet wird.
  • Bitte achten Sie daher darauf, im Normalfall nur eine Prüfung pro Modul anzumelden!

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