Bachelorarbeit
Zulassungsvoraussetzung
- mind. ein Schwerpunktseminar ist bestanden
Anmeldung der Bachelorarbeit
- Sobald die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird dies unten auf dem Kontoauszug angegeben.
- Dieser Vorgang setzt noch keine Frist in Gang!
- Der Kontoauszug mit Bestätigung der erfüllten Zulassungsvoraussetzungen wird dann direkt an einem Lehrstuhl vorgelegt und Sie können Betreuung sowie Thema der Bachelorarbeit abstimmen.
- Am Lehrstuhl werden dann bei der endgültigen Anmeldung der Bachelorarbeit die erforderlichen Angaben zu Thema, Bearbeitungszeit etc. in ein Formblatt eingetragen und an das ISC gemeldet. Das Formblatt liegt an den Lehrstühlen vor.
- Die Bearbeitungsfrist von 8 Wochen beginnt erst mit dem eingetragenen Tag der Themenvergabe.
- Der Beginn des Bearbeitungszeitraumes für die Abschlussarbeit kann in Abstimmung mit dem betreuenden Lehrstuhl frei vereinbart werden.
Dabei soll der Bearbeitungszeitraum so gewählt werden, dass die Bewertung der Arbeit bis spätestens zwei Wochen vor Semesterende abgeschlossen werden kann und die Note vorliegt.
Dies ist bereits vor Beginn der Abschlussarbeit unbedingt mit dem betreuenden Lehrstuhl abzuklären. Wer aus eigener Entscheidung einen Zeitraum wählt, bei dem das Ende der Bearbeitungszeit kurz vor oder unmittelbar am Semesterende liegt, hat keinen Anspruch auf eine beschleunigte Korrektur der Arbeit. - Muster für das Titelblatt (PDF 30 KB) einer Bachelorarbeit
- Muster (PDF 62 KB) für die der Bachelorarbeit beizufügende Erklärung
Themenvergabe
- Die endgültige Themenvergabe erfolgt durch den Professor.
- Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurück gegeben werden.
Empfehlungen zum Umgang mit generativen und anderen KI-Tools bei der Erbringung von Prüfungsleistungen durch Studierende (PDF 167 KB, Stand: 02/2024)
Fristen bei der Bearbeitung einer Bachelorarbeit
- Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit ist ab dem offiziellen Zeitpunkt der Themenvergabe durch den Lehrstuhl auf 8 Wochen befristet.
- Bei Vorliegen nicht selbst zu vertretender Gründe, z.B. Krankheit, kann auf schriftlich zu stellenden Antrag die Bearbeitungszeit verlängert werden. Diese Gründe müssen nachgewiesen werden, z.B. durch ein ärztliches Attest - siehe Prüfungsunfähigkeit.
- Wichtige Hinweise zur Verlängerung von Bachelorarbeiten im Krankheitsfall (PDF 138 KB)
Umfang einer Bachelorarbeit
- Eine Bachelorarbeit muss sich über ca. 70.000 Zeichen erstrecken (incl. Leerzeichen, aber ohne Gliederung, Quellen, Fußnoten und ggf. Anhang).
Fachzuordnung der Bachelorarbeit
- Die Bachelorarbeit wird grundsätzlich an der Volkswirtschaftlichen Fakultät geschrieben.
- Auf schriftlich zu stellenden Antrag (bitte am ISC, Zi. 020 einreichen) ist es möglich, die Bachelorarbeit in einem anderen Fach zu schreiben. Im Antrag ist der zu bearbeitende Themenbereich, die Relevanz des angestrebten Themenbereichs für das Studium der Volkswirtschaftslehre sowie der/die Referent/in (Professor/Professorin) und dessen/deren Einverständnis zur Betreuung anzugeben.
Nachdem Ihnen die Entscheidung zu Ihrem Antrag mitgeteilt wurde, kann die Bachelorarbeit dann angemeldet werden.
Abgabe der Bachelorarbeit
- Zur fristgerechten Abgabe reicht es weiterhin aus, Abschlussarbeiten in elektronischer Form bis 12 Uhr mittags am Abgabetag an das ISC zu schicken. Druckfassungen müssen bis auf weiteres nicht ein- bzw. nachgereicht werden. https://www.isc.uni-muenchen.de/pruef_org/index.html
- Die elektronische Fassung der Abschlussarbeit kann bis zu einer Dateigröße von 11 MB über das Webformular hochgeladen werden.
- Bei Dateigrößen >11 MB wenden Sie sich bitte vor dem Abgabetag an der ISC.
Nichtbestehen/Wiederholung der Bachelorarbeit
- Die Bachelorarbeit gilt als mit der Note "nicht ausreichend" bewertet, wenn diese nicht fristgerecht eingereicht wird.
- Wenn die Bachelorarbeit mit "nicht ausreichend" bewertet gilt oder wenn diese mit "nicht ausreichend" vom Professor bewertet wird, kann sie einmal im nächstmöglichen Termin wiederholt werden.
Kolloqium zur Bachelorarbeit
- Die Bachelorarbeit wird durch ein Kolloquium ergänzt, in dem die Bachelorarbeit vorgestellt und diskutiert wird.
- Da neben den von den Lehrstühlen angekündigten Terminen für die Kolloquien keine weiteren Termine angeboten werden können, berücksichtigen Sie bei der Planung Ihres Studienabschlusses bitte diese angekündigten Termine.
- Das Kolloqium ist unbenotet und wird mit "bestanden" / "nicht bestanden bewertet".
- Für das Kolloquium ist keine Prüfungsanmeldung in LSF erforderlich.