Nichtbestehen der Bachelorprüfung
- Die Regelstudienzeit beträgt 6 Fachsemester.
- Die Bachelorprüfung gilt als erstmals abgelegt und nicht bestanden, wenn die Regelstudienzeit aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als ein Semester überschritten wird, und
- als endgültig nicht bestanden, wenn die Regelstudienzeit aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als zwei Semester überschritten wird.
- Hinweise zur Fristverlängerung
- Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn
- die Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder
- die Modulprüfung oder eine Modulteilprüfung eines der vorgesehenen Pflichtmodule oder erforderlichen Wahlpflichtmodule abgelegt, aber nicht bestanden wurde und keine Wiederholungsmöglichkeit mehr besteht.